
ReinerEckel.de

Beifall aus allen Fraktionen für das Bundesverfassungsgericht. Hämischer geht es nicht mehr.
Geben wir es doch zu, dass wir gerne Beifall bekommen. Das schmeichelt uns.
Nun gibt es aber eine Menschengruppe, die auch mal gerne sich selbst beklatscht. Daran haben wir uns bei Politikern schon gewöhnt. das muss uns nicht mehr aufregen.
Wenn aber quer durch alle Fraktionen des Bundestages dem Verfassungsgericht Beifall geklatscht wird, macht mich das nachdenklich. Mindestens. Im jüngsten Fall aber macht mich das vor allem wütend.

Anlass für den Beifall:
Das Verfassungsgericht erklärte die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig.
Anlass für den Beifall also, was im Urteil geschrieben ist:
"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die Höhe dieser Geldleistungen ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist. Zudem ist die Höhe der Geldleistungen weder nachvollziehbar berechnet worden noch ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich".
Das kommt uns doch irgendwie bekannt vor, nicht wahr? War es nicht auch das Bundesverfassungsgericht, das der Politik auferlegen musste, nachvollziehbar, realitätsgerecht und am Bedarf orientiert die sogenannten Hartz IV-Sätze festzulegen?
Was also ist davon zu halten, wenn die gesetzgebende Instanz dem Beifall zollt, der eben dieser gesetzgebenden Instanz per Gerichtsbeschluss mitteilt, dass sie erneut ein menschenunwürdiges Gesetz beschließt? Es beschließt und gelten lässt von 1993 an bis zum Tag des Beifalls. Zwischen dem Beifall hören wir dann Fraktionssprechblasen wie: "Endlich haben wir Klarheit in der Sache". Gerade so, als hätten sie das immer schon gewusst, es aber nicht ändern dürfen, weil Klarheit nicht bestanden hätte.
Von 1993 an haben doch aber alle mal regieren dürfen, die heute Beifall klatschen. Die heute Beifall klatschen, hätten sie nicht als gesetzgebende Instanz selbst für Klarheit sorgen müssen und dafür, dass ein Verfassungsgericht garnicht erst angerufen werden muss?
So ist dieser Beifall die falsche Haltung und ginge bestenfalls als eine Selbstohrfeige durch. Wenn wir ihnen doch wenigstens die zutrauen könnten.